Kostenloser Versand ab 29,90 €
Schnelle & sichere Lieferung
Kundenservice 03304 209 79 45

Batteriepfand und Entsorgung von Batterien, Altöl, Elektrogeräten

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

1) Hinweise zur Batterieentsorgung

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (beispielsweise in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

  • Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Wichtiger Hinweis betr. Lithiumbatterien und Akkupacks:
Lithiumbatterien dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.

Definition: Lithiumbatterien sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien und Akkupacks umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.

Der Zustand vollständige Entladung ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende (zum Beispiel Abschalten des Gerätes bei Erreichen der Entladeschlussspannung oder einsetzende Funktionsbeeinträchtigungen wegen unzureichender Batteriekapazität) erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.

2) Hinweis gemäß § 12 Batterieverordnung

Starterbatterien enthalten Blei und dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Hierzu sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne mit dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls (Pb=Blei) versehen.

Der Endverbraucher ist nach § 7 BattV verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen (z.B. einem Entsorgungsbetrieb, Recyclingunternehmen, Stadtreinigung) zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt kostenfrei. Sie können bei uns vor Ort werktags, von Mo-Fr kostenlos Ihre alten Bleibatterien abgeben - die Adresse finden Sie in unserem Impressum.

Alte Bleibatterien (Autobatterien, Versorgungsbatterien, Motorradbatterien, u.A.) können z.B. bei folgenden Stellen kostenlos abgegeben werden:
Schrotthandel, Stadtreinigung, Batteriehändler, Wertstoffhof und Recyclingunternehmen.

3) Batteriepfand

Vertreiber von Fahrzeugbatterien sind nach § 10 BattG gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Fahrzeugbatterie erwirbt, einen Pfand in Höhe von EUR 7.50 inkl UmSt. zu erheben, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine vergleichbare Fahrzeug-Altbatterie zurückgegeben wird.

Beim Kauf einer Fahrzeugbatterie über BaSBa.de oder unsere anderen Online-Angebote wird bei Vorlage eines Entsorgungsnachweises, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen alt ist, der Pfandbetrag i.H.v. 7.50 € inkl UmSt., erstattet. Dieser kann per Mail (pfand@basba.de), Fax (03304 209 79 46) oder Brief an uns geschickt werden. Der Entsorgungsnachweis muss vom jeweiligen Entsorger ausgestellt werden. Die Rückzahlung des Pfandes erfolgt in der Regel (Ausnahmen möglich) auf demselben Weg, wie die Batterie zuvor bezahlt wurde. Die Erstattung erfolgt spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft des Nachweises bei uns.

Bitte beachten Sie die Anforderungen an den Entsorgungsnachweis:

  1. Datum der Entsorgung
  2. Stempel & Unterschrift des Entsorgers
  3. Name des Kunden, der seine Batterie entsorgt hat
  4. Erzeugernummer des Entsorgers (optional)
Bitte beachten Sie beim Kauf vor Ort:

Beim Kauf (Zahlung & Abholung) einer Fahrzeugbatterie direkt bei uns in unserer Niederlassung kann der Pfandbetrag nur erstattet werden, wenn entsprechend eine vergleichbare Fahrzeug-Altbatterie zurückgegeben wird. Eine Erstattung aufgrund eines Entsorgungsnachweises ist in diesem Fall grundsätzlich ausgeschlossen.

Leider weigern sich einige Entsorger immernoch einen entsprechenden Nachweis auszustellen. Bitte beachten Sie hierzu das neue Gesetz vom November 2015: Änderungen zum Batteriegesetz

4) Fahrzeugbatterien

Fahrzeugbatterien sind gemäß § 2 Abs. 4 BattG Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Landfahrzeugen bestimmt sind, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

Ob ein Batteriepfand auf die von Ihnen erworbene Batterie erhoben werden muss, erfahren Sie auf der Artikelseite des Produkts, neben dem Hinweis zu den Versandkosten für den Artikel. Ist dort von zzgl 7,50 € Batteriepfand die Rede, so wird zusätzlich zu dem angebotenen Preis ein Pfand i.H.v. 7.50 € inkl UmSt. erhoben. Dieser kann unter den o.g. Umständen erstattet werden. Ist dieser Zusatz nicht nahe dem Angebotspreis ersichtlich, handelt es sich nicht um eine vom Hersteller als Fahrzeugbatterie deklarierte Batterie, sondern fällt unter eine andere Kategorie. Die Erhebung des Pfandes ist demnach unzulässig.

Altbatterien Vergütung | Geld für gebrauchte Batterien

Ab einem Gewicht von 500 Kg lassen wir Ihre alten Batterien in ganz Deutschland kostenfrei und sogar gegen Vergütung abholen. Die Vergütung pro Kg beträgt hierbei momentan 35 Eurocent (0,35 €) und erfolgt meist 2 - 3 Wochen nach Abholung.
Bei größeren Mengen kontaktieren Sie uns bitte per Mail oder Telefon, um einen individuellen Preis zu erfragen.

5) Hinweis zur Altölentsorgung

Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt. Deshalb holen wir Ihr gebrauchtes Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl gern kostenlos bei Ihnen ab. Unter der Email-Adresse info@basba.de können Sie die Abholung des Altöls und der Gebinde anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Rückholmenge nicht die erworbene Menge übersteigen darf und Sie sich unter Angabe der Auftragsnummer an uns wenden. Bitte verpacken Sie die Gebinde in einer Umverpackung und verschließen Sie die Kannen sorgfältig, so dass ein Ölaustritt ausgeschlossen ist. Die Rückgabe von Altöl ist grundsätzlich auch an Tankstellen oder bei Wertstoffannahmestellen (z.B. Recyclinghof, evtl. gegen eine Gebühr) möglich. Ob Ihre örtliche Wertstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfahren Sie in der Regel vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft. Dieser Hinweis und die Regelungen gelten entsprechend auch für Ölfilter und für beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.

6) Hinweis zum Elektrogesetz

ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten:
Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäßeuropäischer Vorgaben [RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden.
Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. - Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt! Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.
In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.